wie auch für den Gesamt- und Konzernbetriebsrat, den Wirtschaftsausschuss und
die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat wird vermittelt
   durch Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten-          
   zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung von Betrieben,  
                       Unternehmen und Konzernen
         -          
   bei geplanten Betriebsänderungen -          
   wenn Arbeitsplätze oder Betriebe von Schließung oder Verlagerung bedroht sind -          
   wenn bei Löhnen und Gehältern, Arbeitszeiten oder Arbeitsbedingungen 
tarifliche oder betriebliche Standards in Frage gestellt werden -          
   wenn der Unternehmer sich externer Berater bedient 
   durch Seminare-          
   zu allen betriebswirtschaftlichen Fragen -          
   zur Analyse von Jahresabschlüssen nach HGB, IFRS oder US-GAAP -          
   zu Personalplanung und -entwicklung -          
   zu Betriebsänderungen, Betriebsübergängen und Unternehmensumwandlungen -          
   auch für Betriebsräte aus Tendenzbetrieben und -unternehmen 
als Bildungs- und Beratungsansatz ist
   arbeitsorientiert-          
   nimmt also Partei für 
        die abhängig Beschäftigten und ihre Interessen -          
   schließt daher eine 
        Beratung von Geschäftsführungen oder Vorständen ausdrücklich aus -          
   führt Seminare in 
        Kooperation mit gewerkschaftlichen Bildungsträgern durch und tritt
nicht auf dem „Bildungsmarkt“ in Konkurrenz zu gewerkschaftlichen Angeboten auf 
   beteiligungsorientiert-          
   handelt also nicht 	
        stellvertretend für die Betroffenen -          
   verbindet das Fachwissen        des Beraters, den „Blick von außen“, die Erfahrung aus vielen
ähnlich gelagerten Fällen mit dem betrieblichen Wissen, der Kenntnis von Produkten,
Prozessen und Personen des Betriebsrats 
   handlungsorientiert-          
   stellt also neben den 
        Analysen, Berichten und Gutachten, die selbstverständlich bei
Bedarf gemacht werden -          
   das gemeinsame 
        Erarbeiten und Umsetzen von Konzepten und Forderungen mit den 
Betroffenen in den Mittelpunkt und -          
   zielt auf die dauerhafte			        Stärkung der eigenen Handlungsfähigkeit von Betriebsrat 
und Belegschaft 
Kompetenz für den Betriebsrat
fügt sich daher nahtlos in die Kompetenzen von Betriebsrat, Belegschaft und Gewerkschaft ein, die sich wechselseitig ergänzen und bereichern können, von denen aber keine die andere ersetzen kann
	
